Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alfsee GmbH
1) Buchung und Mindestbuchungszeiten: Telefonische Buchung, Montag - Sonntag 8.00 - 20.00 Uhr. Für alle Ferienzeiten, die Monate Juli, August und die Feiertage, ist eine Buchung dringend erforderlich! Ebenfalls für besondere Stellplatzwünsche in der übrigen Jahreszeit. Im Juli und August gilt eine Mindestbuchungszeit von 4 Nächten. Die Mindestbuchungszeit zu Ostern, Fronleichnam und Himmelfahrt beträgt 4 Nächte, zu Pfingsten 3 Nächte.
2) Hunde: Auf einigen Platzteilen sind Hunde erlaubt! Kampfhunde sind grundsätzlich verboten! Am Strand und im Badesee sind Hunde nicht erlaubt. Es besteht generell Leinenpflicht.
3) Buchungen: Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen gleich welcher Art sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Ihre verbindliche Buchungsbestätigung erhalten Sie innerhalb von 4 -5 Tagen. So sind Sie sicher, dass alles korrekt für Sie gebucht wurde. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung überweisen Sie bitte die Anzahlung von 50 € pro Stellplatz unter Angabe des angegebenen Verwendungszwecks auf das Konto 100 227 900 bei der Volksbank Bramgau-Wittlage eG, BLZ 265 639 60. Der Restbetrag wird bei Abreise vor Ort bezahlt. Für Ferienwohnungen, Appartements und Hotelzimmer gelten gesonderte Bestimmungen nach Mietvertrag bzw. Reservierungsbestätigung.
4) Anreise: In der Buchungsbestätigung angegebene An- und Abreisetermine sind verbindlich. Der Stellplatz steht Ihnen ab 12 Uhr zur Verfügung. Von 13 - 15 Uhr und 22 - 7 Uhr sind die Schranken geschlossen! Fahren Sie in diesen Zeiten nicht in die Einfahrt, sondern warten Sie bitte auf dem großen Parkplatz gegenüber der Haupteinfahrt. Für Ferienwohnungen, Appartements und Hotelzimmer gelten gesonderte Bestimmungen nach Mietvertrag bzw. Reservierungsbestätigung.
5) Abreise: Der Stellplatz muss bis 12 Uhr geräumt sein. Außerhalb der Hauptsaison kann die Abreise später erfolgen, wenn der Stellplatz im Anschluss nicht anderweitig vergeben ist und von der Rezeption eine Spätabreisegenehmigung erfolgte. An- und Abreisetag werden als 1 Tag berechnet. Für Ferienwohnungen, Appartements und Hotelzimmer gelten gesonderte Bestimmungen nach Mietvertrag bzw. Reservierungsbestätigung.
6) Umbuchung: Wenn Sie umbuchen, also den bestehenden Vertrag ändern wollen, z.B. den Termin oder den Stellplatz, und wir damit einverstanden sind, müssen wir Ihnen die hierdurch entstehenden Kosten mit 10 € in Rechnung stellen.
7) Rücktritt: Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten! In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Telefonisch ist es leider nicht möglich! Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Am besten ist die Zustellung per Fax 05464-5837 oder per E-Mail info@alfsee.de. Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung nach folgender Aufstellung berechnen: Rücktritt 35 - 28 Tage vor dem Reservierungstermin 20 %, 27 - 21 Tage vor dem Reservierungstermin 30 %, 20 -14 Tage vor dem Reservierungstermin 40 %, 13 - 7 Tage vor dem Reservierungstermin 50 %. Bei einer späteren Stornierung oder treten Sie Ihre Reise ohne uns davon in Kenntnis zu setzen nicht an, oder sagen Sie erst am Tage der Anreise Ihre Buchung ab, oder nehmen Sie ganz oder teilweise Leistungen nicht in Anspruch, behalten wir unseren vollen Anspruch auf den Buchungspreis, zahlen jedoch - wenn es mehr als 2 Tage sind - ersparte Aufwendungen zurück. Stellplätze, die einen Tag nach Reservierungsbeginn nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über eine spätere Besetzung erfolgt ist, können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden. In diesem Falle einer späteren Anreise des Gastes erfolgt die Unterbringung auf einem anderen Stellplatz. Ebenso können Stellplätze, die vorzeitig geräumt werden, anderweitig besetzt werden. Das Belegen von nicht besetzten Stellplätzen durch die Alfsee GmbH bedeutet keine Stellung eines Ersatzmieters, solange dieser Gast auf einer anderen Parzelle des Campingplatzes untergebracht werden konnte.
8) Stornierungs- und Rücktrittsversicherung: Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Stornierungs- und Rücktrittsversicherung. Diese Versicherung tritt in Kraft, wenn eine oder mehrere Personen aus folgenden Gründen nicht reisen können oder vorzeitig abreisen müssen. Plötzliche Erkrankung oder Verletzungen, die so schwer sind, dass aus ärztlicher Sicht ein Aufenthalt auf dem Campingplatz nicht möglich ist, Sterbefall eines Angehörigen ersten Grades. Berufliche Gründe sind ausgeschlossen. Die Stornierung- und Rücktrittsversicherung ist gültig vom Zeitpunkt der Buchung bis zur Abreise.
9) Sonstiges: Die Platzverwaltung behält sich das Recht vor, Platzzuteilungen zu ändern, wenn dieses aus besonderen Gründen notwendig ist. Bitte beachten Sie, dass es in der Nebensaison für das Büro, den Laden, die Restaurants und andere Freizeiteinrichtungen geänderte, eingeschränkte Öffnungszeiten gibt.
10) Auskünfte: Telefonische Auskünfte unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und bedürfen daher der schriftlichen Bestätigung.
11) Besuch: Es darf nur die angemeldete Personenzahl den Platz benutzen! Besucher dürfen erst nach Anmeldung im Büro den Platz betreten.
12) Haftung: Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Stellplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Der Alfsee Ferien- und Erholungspark übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen. Beeinflussung durch höhere Gewalt z.B. Wetterstreich, schließt jede Haftung aus.
13) Platzordnung: Für alle Aufenthalte ist die Platzordnung verbindlich, die in der Rezeption und den Infotafeln ausgehängt und auf Wunsch ausgehändigt wird. Wer in grober Weise gegen diese und insbesondere trotz Ermahnung gegen die Ruhezeiten verstößt, wird umgehend vom Platz verwiesen. Es besteht die Verpflichtung, den gesamten Aufenthalt zu bezahlen.
14) Fotoarbeiten: In regelmäßigen Abständen führen wir auf unserer Ferienanlage Bild- und Tonaufnahmen durch. Falls Sie diese nicht möchten, bitten wir Sie, uns dieses gleich mitzuteilen.
15) Änderungen der Kataloginformation: Allein die in der Buchungsbestätigung genannten Preise und Daten sind verbindlich! Die Angebote und Preise in Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen (z.B. Energieverteuerung, Anhebung der Mineralölsteuer und durch Erhöhung der Mehrwertsteuer oder sonstige Steuern usw. der Index um mehr als 2 Punkte steigt) möglich sind.
16) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand November 2009
Alfsee GmbH · Am Campingpark 10 · 49597 Rieste
Tel: 05464-92120 · Fax: 05464-5837
www.alfsee.de · info@alfsee.de
Hier könnnen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingung herunterladen.
